Der Grundsteuer-Rechner
Die Grundsteuer ist in der Legislatur 2021-2026 unter der Mehrheit von FWG und SPD massiv gestiegen.
Die Grundsteuer B ist von 365 % auf 698 % in 2026 gestiegen. Die Grundsteuer A von 332 % auf 648 %.
Wir möchten es allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde leichter machen, Transparenz darüber zu haben, was die Anpassung von Grundsteuern für sie ganz konkret bedeutet. Nicht nur für 2026, kurz vor der Wahl, sondern auch künftig. Daher haben wir zwei Rechner gebaut, die Sie nachstehend finden. Der erste Rechner richtet sich an Eigentümer von Grundstücken, die in der Gemeinde Wöllstadt der Grundsteuer unterliegen und funktioniert sowohl für die Grundsteuer A als auch die Grundsteuer B. Der zweite Rechner richtet sich an Mieter einer Wohnung, die Teil einer Immobilie ist, die in der Gemeinde Wöllstadt der Grundsteuer unterfällt.
Natürlich stellt die hier bereitgestellte Funktinalität keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Berechnung ist indikativ zu verstehen.
Pro Wöllstadt setzt sich für mehr Transparenz ein. Nicht nur bei der Grundsteuer!
Version für Eigentümer:
Tipp: Komma oder Punkt ist ok (z. B. 110,00 oder 110.00 / 495 oder 495,0).
0,00 EUR Ihre Grundsteuerbelastung bei dem von Ihnen angegebenen Hebesatz
Simulation: Wenn ein neuer Hebesatz diskutiert oder beschlossen wird, können Sie ihn hier eintragen.
0,00 EUR Das wäre Ihre Grundsteuerbelastung bei dem von Ihnen angegebenen neuen Hebesatz
0,00 EUR Differenz (Delta) der Grundsteuerbelastung alt/neu
0,00 % Prozentuale Veränderung
Version für Mieter:
Als Mieter liegt Ihnen ggf. nicht der Grundbesitzabgabenbescheid vor. Dennoch wollen wir Sie nicht im Regen stehen lassen und auch Ihnen eine Möglichkeit bieten, zu ermitteln, was eine beabsichtigte Veränderung der Grundsteuer bedeuten würde. Sie benötigen lediglich Ihre letzte Nebenkostenabrechnung.Der Rechner in der Version für Mieter unterstellt, dass sich gegenüber der letzten Nebenkostenabrechnung keine Flächenveränderung ergeben hat. Soweit in dem nachstehenden Tipp auf frühere Hebesätze verwiesen wird, beziehen sich diese auf die in der Gemeinde Wöllstadt erhobene Grundsteuer B.
Tipp: Komma oder Punkt ist ok (z. B. 200,00 oder 200.00 / 495 oder 495,0).
Tipp: Die Grundsteuer B (2025) betrug 495 %. Die Grundsteuer B (2024) betrug ebenfalls 495 %.
0,00 EUR Das wäre Ihre Grundsteuerbelastung bei dem von Ihnen angegebenen Hebesatz
0,00 EUR Differenz (Delta) gegenüber dem Betrag aus Ihrer Nebenkostenabrechnung
0,00 % Prozentuale Veränderung des Hebesatzes